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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

 

Nachdem Sie eine aussichtsreiche Geschäftsidee gefunden, einen Businessplan erstellt und ggf. eine Finanzierung von der Bank genehmigt bekommen haben, benötigen Sie noch eine Steuernummer.

Diese ist notwendig, um Rechnungen stellen zu können und um Erträge aus Ihrer unternehmerischen Tätigkeit versteuern zu können. Um eine Steuernummer zu erhalten, müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und bei dem an Ihrem Unternehmenssitz zuständigen Finanzamt einreichen. Mit dem Erfassungsbogen teilen Sie dem Fiskus zeitgleich Ihre Selbstständigkeit mit und können bei Bedarf die Kleinunternehmerregelung beantragen.

Das Formular, auf dem die Anmeldung der Betriebsstätte vorgenommen wird, bezeichnet man als Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Er ist abzugeben, bevor die Selbständigkeit startet. Dadurch erhält das Finanzamt Kenntnis von der beruflichen Eigenständigkeit der Firmengründer.

Zu Beginn einer Selbstständigkeit muss jeder Gründer den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und beim Finanzamt einreichen.

Mit Hilfe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung erfährt das Finanzamt, wen sie in welcher Höhe besteuern kann. Mit Hilfe der Angaben berechnet es außerdem voraussichtliche Steuerlast.

Neben Personengesellschaften sind auch juristische und natürliche Personen verpflichtet, spätestens vier Wochen nach der Gründung den Erfassungsbogen einzureichen und beispielsweise den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für eine GmbH & Co. KG zu übermitteln.

Auch Freiberufler müssen ihre Tätigkeit innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme beim Fiskus anzeigen.

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Photovoltaik konzentriert sich auf nachstehende Bereiche:

  • Allgemeine Angaben
  • Angaben zur gewerblichen Tätigkeit
  • Angaben zur Festsetzung der Steuervorauszahlungen
  • Angaben zur Gewinnermittlung
  • Angaben zur Umsatzsteuer

Der Betrieb einer Photovoltaikanlage gilt für Privatpersonen als unternehmerische, gewerbliche Tätigkeit und ist daher beim Finanzamt anzumelden. Vorausgesetzt, der erzeugte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist, somit an Dritte verkauft, es soll ein Gewinn erzielt werden oder der Betreiber ist umsatzsteuerpflichtig. Eine Gewerbeanmeldung ist für kleine Anlagen (bis 10 kWp) in der Regel nicht erforderlich.

Trotzdem muss ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Photovoltaik beim Finanzamt eingereicht werden, um eine Steuernummer zu erhalten. Um den Fragebogen einzureichen, ist das elektronische Formular über ELSTER ans zuständige Finanzamt zu übermitteln.

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann nicht mehr in Papierform oder als PDF abgegeben werden, sondern nur noch digital über das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung (ELSTER).

Lediglich in begründeten Ausnahmefällen kann der Erfassungsbogen in Papierform abgegeben werden. Daher bieten wir den Fragebogen auch nicht mehr zum Download an. Online können Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung direkt bei Elster ausfüllen

Quelle: Akademische Arbeitsgemeinschaft

 

 

 

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